Über das folgende Formular können Sie uns einen Schaden melden:
Tipps für die schnelle und einfache Schadenaufnahme
Im Schaden- oder Leistungsfall kommt es oftmals auch auf schnelle Unterstützung und Verlässlichkeit an. Da ist es besonders wichtig, dass sämtliche relevante Daten im Fall der Fälle direkt an uns, Ihren Versicherungsmakler, gesendet werden.
Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen. Dadurch zusätzlich entstehende Kosten sind in der Regel mit versichert.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an. Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten, gestohlenen oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Führen Sie den Schriftverkehr per Mail
Da bei der Vielzahl an unterschiedlichen Schadenarten immer wieder unterschiedliche Angaben benötigt werden, haben wir hier Ihnen für den Großteil der möglichen Schäden eine zusätzliche Hilfestellung erstellt, damit auch wirklich keine Angabe vergessen werden kann.
Haftpflichtschaden
- Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
- Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
- Treten Sie niemals in Vorleistung
- Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
- Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
- Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!
Brandschäden
- Informieren Sie die Feuerwehr, sofern es sich um einen größeren Brand gehandelt hat.
- Fotografieren Sie die Brandursache bzw. den Brandherd.
Blitz und Überspannung durch Blitz
- Notieren Sie sich sofort Datum und Zeit des Gewitters. Waren Sie nicht anwesend, befragen Sie Nachbarn und das Wetteramt
- Stellen Sie fest, ob in der Umgebung ähnliche Schäden aufgetreten sind und dokumentieren Sie das
- Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf Funktion.
- Fotografieren Sie die Einschlagstelle des Blitzes (sofern erkennbar).
Sturm
- Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
- Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
Leitungswasser
- Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden sofort vom Netz.
- Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
Einbruch und Vandalismus
- Kümmern Sie sich umgehend um Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.
- Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw. sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
- Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
- Übersenden Sie sowohl der Polizei, als auch uns bzw. dem Versicherer eine Stehlgutliste, in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind. Denken Sie gut nach und beachten Sie bitte, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.
Fahrraddiebstahl
- Fügen Sie die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle der Schadenanzeige bei.
- Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein.
- Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss).
- Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
- Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.
Kfz-Haftpflicht
- Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
- Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
- Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
- Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
- Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer.
Kfz-Kasko
- Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
- Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
- Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
- Bei geleasten Kfz oder wenn ein Sicherungsschein existiert, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
- Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem Versicherer abzustimmen!
Überschwemmung
- Markieren Sie die erreichten Wasserstände und fotografieren Sie Wände und beschädigte Gegenstände.
- Kümmern Sie sich um das Abpumpen des Wassers, sowie die Reinigung und Trocknung von Gebäude und beschädigten Gegenständen),
- Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
- Beginnen Sie jedoch erst mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.
Fotovoltaik
- Erwarten Sie, dass Ihnen aus dem Schaden an Ihrer Anlage ein Minderertrag oder gar ein Ertragsausfall entsteht, fügen Sie bitte Kopien der Abrechnungen Ihrer Einspeisevergütungen der letzten zwölf Monate sowie ursprüngliche Ertragsprognosen bzw. Gutachten Ihren Schadenunterlagen an den Versicherer bei
Unfall
- Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
- Lassen Sie sich folgende Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung Krankenhausaufenthalt (mit Diagnose).
- Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
- Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
- Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.
Weitere Informationen zum Ablauf einer Schadensmeldung erfahren Sie in unserem Ratgeber (Klick!)