Ankauf von Altgold, Edelmetall-Barren und -münzen, sowie Diamanten
Barren, Münzen und Diamanten
Wir kaufen jedes Edelmetall, sowie Diamanten an, wenn die Ware in unserem Gold/Silbershop in Neustadt/Sa. verkauft wurde und darüber hinaus handelsübliche Bullion-Münzen, sowie eingeschweißte Goldbarren mit Zertifikat. Abweichend erhalten Sie hierzu das Angebot sofort, wenn die Ware in unserem Shop gelistet ist. Im Angebot sind dabei sämtliche Gebühren und Versandkosten enthalten.
Auch hier gilt, dass der Gegenwert bis auf Ausnahmen erst nach Einsendung und Prüfung durch die Zentrale des Gold/Silbershops in Wiesbaden und die Annahme unseres Angebots durch Sie ausgezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt, wie gesetzlich vorgeschrieben, generell auf das gewünschte Konto. Nicht handelbare Goldmünzen, sowie nicht eingeschweißte Goldbarren werden als Altgold eingestuft und zum Schmelzwert berechnet. Gleiches gilt für beschädigte Münzen und Barren, bei denen die Verpackung beschädigt ist. Für einen Ankauf ist die Vorlage eines Personaldokumentes und ein unterschriebener Ankaufbeleg gesetzlich vorgeschrieben.
Altgold, Altsilber
Wir kaufen in unserem Büro in Neustadt/Sa. auch Ihr Altgold und Altsilber (Schmuck, Uhren, Zahngold u.a.) an, Wenn Sie uns die Ware vorlegen, werden wir diese zur Begutachtung einsenden und einen durch Sie unterzeichneten Ankaufsschein beifügen. Der Versand ist durch uns versichert, bei unklarem Feingehalt wird deshalb immer der höchste Wert im Begleitschein angegeben. Nach der Prüfung bzw. Ermittlung des Feingehalts werden wir Ihnen ein Angebot mit dem korrekten Gewicht und Feingehalt für den Ankauf unterbreiten. Nehmen Sie das Angebot an, überweisen wir den Betrag umgehend auf Ihr Konto bzw. zahlen diesen in bar an Sie aus. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Wiegen Sie die Ware so genau wie möglich
- Bei wertvollem Schmuck, wie z.B. Eheringen oder Goldketten, ist der Feingehalt generell eingepunzt, so dass keine separate Prüfung durch uns erforderlich ist. Ist keine Gravierung zu finden, handelt es sich nicht um Edelmetall !
- Teilen Sie uns das Gewicht und den Feingehalt der Ware mit, erhalten Sie sofort eine Preiseinschätzung
- Für Altgold wird der Schmelzwert ermittelt. Dabei kann für jeden Gegenstand ein unterschiedlicher Goldgehalt vorliegen. Zahngold hat z.B. meist einen Feingehalt von 585 Promille, also ca. 14 Karat. Bei den meisten Gegenständen liegt dieser bei 333 Promille, also 8 Karat. Sehr wertvoller Schmuck kann jedoch durchaus 999 Promille enthalten, also 24 Karat. Selbstverständlich erhalten Sie nach der Prüfung für Ihr Altgold eine genaue Auflistung mit dem genauen Gegenwert zum Tageskurs als Angebot.
- Bei Zahngold kann auch Ihr Zahnarzt den Feingehalt bescheinigen. Der Zahnarzt hilft Ihnen auch bei der Befreiung des Zahngoldes von Resten. Das ist wichtig, weil wir nur reines Zahngold ohne Fremdstoffe annehmen. Verkaufen Sie Ihr Gold jedoch nicht beim Zahnarzt, denn dieser fungiert nur als Zwischenhändler mit deutlich schlechteren Konditionen.
- Kann der Feingehalt nicht eindeutig durch Sie ermittelt werden, ist eine Prüfung im Labor erforderlich. Die Ware wird von uns dazu dahin gesandt. Die Prüfung mittels modernster Methoden ist für Sie kostenfrei. Nur so kann der Wert des Altgoldes richtig ermittelt werden. Die Wertermittlung erfolgt dabei genauestens in 0,1-Gramm-Schritten.
- Für die Prüfung des Feingehaltes ist eine Untersuchung mit einem Röntgenfluoreszenzgerät notwendig. Beachten Sie, dass die Ware dabei angeraut oder durchtrennt werden muss. Dadurch entsteht vom Schmelzwert her keine Wertminderung für Sie!
- Wir übernehmen das Versandrisiko und die Valorenversicherung für Sie, dafür fallen Versandkosten in Höhe von 25,- EUR an, die wir in Abzug bringen. Deshalb lohnt es sich kaum, nur geringe Mengen vorzulegen, wie z.B. eine einzelne Zahnkrone. Möchten Sie unser Angebot nicht annehmen, müssen wir weitere Versandkosten für den Rückversand an Sie in gleicher Höhe berechnen. Sollte die Ware durch eine Prüfung geringfügig beeinträchtigt worden sein, ist ein Schadenersatz ausgeschlossen.
- Wie bei allen anderen Arten von Edelmetallen gibt auch der Verkauf von Dentalgold als privates Veräußerungsgeschäft. Somit müssen Sie nur dann Steuern zahlen, wenn Sie das Produkt weniger als ein Jahr besessen haben. Bei Zahngold dürfte dies nicht der Fall sein. Bei Privatverkäufen gilt eine Freigrenze von 600 Euro.
Auch in der Vergangenheit waren die meisten Menschen nicht gerade reich, aber wollten u.a. guten Schmuck oder Tafelbesteck vorführen. So wurde von den Herstellern vielfach einfallsreich „getrickst“, um die Ware bezahlbar verkaufen zu können. Seien Sie deshalb nicht enttäuscht, wenn sich das vermeintliche Tafelsilber als unecht, der Goldschmuck als hohl oder Medaillen als Messing herausstellen. Echte, wirklich wertvolle Gegenstände sind hier nicht die Regel. Gibt es gar einen ideellen Wert, sollten Sie daher auf den Verkauf verzichten- denn dieser ist unbezahlbar. Alternativ können Sie beim Antiquitätenhandel anfragen.
Oftmals werden uns vermeintlich wertvolle Goldmedaillen oder-münzen aus „einzigartigen Sammlerausgaben“ vorgelegt, welche über groß angelegte Werbung in Fernsehzeitschriften oder Home-Shopping-Kanälen von windigen Münzhäusern verkauft wurden. Die Anbieter nehmen die Ware jedoch selbst nicht zurück, was ein erstes Indiz für weitgehende Wertlosigkeit ist. Den versprochenen Sammlerwert gibt es nicht. Auch hier ist über das oben beschriebene Verfahren eine Prüfung und ein etwaiger Ankauf zum exakten Schmelzwert möglich, natürlich nur, wenn ein solcher festgestellt wurde.
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