Mit der Hausratversicherung schützt man sein gesamtes Hab und Gut gegen die finanziellen Verluste eines Einbruchdiebstahls, Brand, Sturm und Leitungswasserschäden.
Wozu eine Hausratversicherung abschließen?
Ein Totalschaden oder ein Großschaden z.B. nach einem Brand sind existenzgefährdend. Der Wert des Inventars mitsamt Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen, Edelmetall usw. darf dabei nicht unterschätzt werden. Alles ist nämlich zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert) versichert. Es spielt dabei also keine Rolle, wie alt die Sachen sind.
Versichert sind weiterhin Überspannungsschäden an der Haushaltelektronik durch Blitz.
Versichert werden können darüber hinaus auch Fahrraddiebstahl, Smart-Home-Technik, besondere Vermögensgegenstände oder Glasbruchschäden durch ergänzende Klauseln.
Darüber hinaus sollte an mögliche Schäden durch die zunehmenden Naturgefahren gedacht werden. So dienen z.B. Keller inzwischen als Hobbyräume, als Lagerraum für hochpreisige Elektrogeräte, als Partyraum oder sind voller Elektronik die mit versichert werden sollte. Denn wird dieser Raum durch ein Starkregenereignis geflutet kann auch dieser Schaden tausende Euro kosten. Gibt es keinen Keller im Haus, so dringt das Wasser womöglich sogar in das Erdgeschoss ein. Für diese Schadenart wird eine zusätzliche Elementarschadendeckung benötigt.
Was zählt zum Hausrat?
Versichert ist erst einmal alles, was nicht fest mit dem Haus verbunden ist. Dazu kommen evt. eine SAT-Schüssel, der lose verlegte Fußbodenbelag und eine eigene Einbauküche. Bei Mietwohnungen ist zu beachten, dass das Eigentum des Vermieters, wie z.B. eine Einbauküche oder die Sanitäranlagen ausgenommen sind.
Der Wert des Inventars mitsamt Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen, Edelmetall usw. darf dabei nicht unterschätzt werden. Alles ist nämlich zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert) versichert. Es spielt dabei also keine Rolle, wie alt die Sachen sind. Dadurch ergeben sich selbst bei einem kleineren Normalhaushalt enorme Werte. Mit versichert sind auch Überspannungsschäden durch Blitz. Darüber hinaus unterscheiden sich die Anbieter sehr im Detail. Wir vergleichen alle Marktangebote für Sie !
Was leistet eine Hausratversicherung?
Sie erhalten aus einer Hausratversicherung immer eine Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert am Schadentag bzw. die Wiederherstellungskosten ersetzt. Gegenstände, die kein klassischer Hausrat sind, wie z.B. die Winterreifen in der Garage sind nicht mitversichert. Der Versicherungsschutz kann individuell durch Erweiterungen ergänzt werden:
- Fahrraddiebstahl
- Smart-Home-Technik
- Glasbruch
- Reise-Bausteine
Unser Tipp: Es sollte immer auch an mögliche Schäden durch die zunehmenden Naturgefahren gedacht werden. So dienen z.B. Keller inzwischen als Hobbyräume, als Lagerraum für hochpreisige Elektrogeräte, als Partyraum oder sind voller Elektronik die mit versichert werden sollte. Denn wird dieser Raum durch ein Starkregenereignis geflutet kann auch dieser Schaden tausende Euro kosten. Gibt es keinen Keller im Haus, so dringt das Wasser womöglich in das Erdgeschoss ein. Für diese Schadenart wird eine zusätzliche Elementarschadendeckung als Ergänzung benötigt.
Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
Natürlich könnte man nun für jeden einzelnen Gegenstand den Neuwert ermittelt und eine große Liste anfertigen. Zunächst empfehlen wir jedoch, mit einem Raum anzufangen und den Neuwert zu beachten. Dabei wird man meist feststellen, dass die Gesamtsumme erstaunlich hoch ist. Einfacher geht es dann mit der Empfehlung der Versicherungswirtschaft, 650 EUR pro qm der Wohnfläche anzusetzen. Folgen Sie dieser Empfehlung, dann erhalten Sie einen kostenlosen Unterversicherungsverzicht im Versicherungsvertrag.
Wie ermittelt man den Wert des Hausrates?
Natürlich kann man nun für jeden einzelnen Gegenstand den Neuwert ermittelt und eine große Liste anfertigen. Zunächst empfehlen wir jedoch, mit einem Raum anzufangen. Dabei wird man meist feststellen, dass die Gesamtsumme erstaunlich hoch ist. Einfacher geht es dann mit der Empfehlung der Versicherungswirtschaft.
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Braucht man zusätzlich noch eine Glasversicherung?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke. Versichert sind alle fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Duschkabinen (auch aus Kunststoff) und Dächern, sowie Glasscheiben und -platten von Bildern, Tischen, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Die Versicherung zählt zwar nicht zu den notwendigen Grundabsicherungen, lohnt sich aber vor allem bei Besitzern von Wohneigentum z.B. bei Einfamilienhäusern. Beispielsweise wird die Terrassentür durch einen Fußball getroffen oder eine teure bleiverglaste Innentür fällt zu, weil es zieht. Schon ein Sprung im Glas reicht zu und die Versicherung lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen.