Ein Rechtsstreit kann sehr, sehr teuer werden – und ist vor allem dann völlig unkalkulierbar, wenn er durch mehrere Instanzen geht. Ausgehend vom Streitwert fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren an. Hinzu können ggf. noch weitere Kosten kommen (Zeugen, Gutachten, etc.). Im gewerblichen Bereich kann es besonders schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Betrieb zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.Wenn Sie sich als Firma oder Freiberufler vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen möchten, bietet ein Gewerbe-Rechtsschutz vielseitige Absicherungsmöglichkeiten.Versichert sind das Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Welche Leistungen sind u.a. versichert:
- Firmenrechtsschutz
- Arbeitgeberrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Immobilien-Rechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz für:
- Versicherungsverträge
- Hilfsgeschäfte
- Investitionsgeschäfte
Je nach Vertrag bzw. soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang auch enthalten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz inkl. Strafkautionen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Daten-Rechtsschutz vor Gericht
- Beratungs-Rechtsschutz
- Mediation
- Forderungsmanagement
- Vertrags-Rechtsschutz
- AGG-Rechtsschutz
- Vermieter-Rechtsschutz
Unser Tipp: Einschluss erweiterter Strafrechtsschutz – warum ist dieser so wichtig? Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass sie sich bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt schnell im Strafrecht befinden. Wie kommt das? Das Finanzamt unterstellt Unternehmern im grunde sofort Steuerhinterziehung und damit vorsätzliches Handeln z.B. im Fall der Nichtanerkennung von Betriebsausgaben. Und schon ist eine „normale“ Rechtsschutzversicherung nicht mehr zuständig und der Unternehmer steht ohne Schutz da. Wir empfehlen daher, den erweiterten Rechtsschutz einzuschließen, der hier die Verteidigungskosten übernimmt
Welche Kosten können eigentlich entstehen?
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer übernimmt sämtliche Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten
- Entschädigung für Zeugen
- Kosten für Gutachter und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat (in der Regel nach einem verlorenen Prozess)
Unser Tipp: Alte Tarifen beruhen noch auf kalkulierten Deckungssummen, die heute unzeitgemäß niedrig sind. Existenzbedrohende Prozesse gegen einen finanzstarken Gegner wie z. B. die Schadenersatzklage nach einem Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage, können die Summe schnell aufzehren. Auf eine ausreichend hohe Deckungssumme sollte daher unbedingt geachtet werden.
Weitere Informationen zur Gewerbe-Rechtsschutzversicherung finden Sie hier (klicken).
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