Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung – Allgemeine Hinweise
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Schadensersatzforderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert. Sie ist notwendig, sobald sich das Risiko nicht mehr im privaten, sondern gewerblichen Bereich befindet. Insofern gibt es hier eine strikte Trennung zu beachten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes
entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es
separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Darüber hinaus umfasst die Versicherung unter Umständen auch die Umweltschadenhaftpflicht und/oder die Produkthaftpflicht. Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungsund Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
Wir verfügen in Zusammenarbeit mit unserer Maklergenossenschaft VEMA über ausgezeichnete und marktweit einzigartige und rabattierte Sonderkonzepte, bei denen sie marktüblichen Ausschlussklauseln stark reduziert oder gestrichen wurden. Das bringt Ihrem Gewewerbebetrieb eine deutliche höhere Sicherheit und reduziert Ihre Risiken noch einmal zusätzlich erheblich!
Was ist versichert und was nicht
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert, müssen jedoch in den meisten
Fällen extra vereinbart werden.
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind allgemein z. B.:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Erfüllungsschäden (das Schuldverhältnis wird nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt – z. B. bei einem Kauf- oder Werkvertrag.)
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z. B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
Wie frage ich die richtige Absicherung an
Naturgemäß unterscheiden sich nun die verschiedenen Gewerberisiken sehr deutlich und damit die Anforderungen an die Versicherung. Bei einer Anfrage an uns muss daher zunächst genau das allgemeine betriebliche Risiko, also die Branche beschrieben werden, z.B.
- Büro
- Bauhaupt/Baunebengewerbe
- Handel
- Handwerk
- KFZ-Branche
- Land-und Forstwirtschaft
- Heilwesen/Heilnebenberufe
- Gastronomie
- Freiberufler
- Hersteller/Industrie
- IT-Unternehmen
- Medien
- Sicherheit/Bewachung
- Coaches, Trainer, Dozenten, Lehrer
- Totoo/Piercing
- Dienstleistung
- Online-Shop
- Technischer Betrieb
- Transport
- Hausverwaltung / WEG
Ergänzend müssen alle Tätigkeiten genau beschrieben werden, denn es gibt abweichend von der Betriebsbezeichnung viele überschneidende oder abweichende Tätigkeiten. Wir benötigen also eine
- genaue Tätigkeitsbeschreibung
Ein weiterer Punkt ist die Höhe der Absicherung. Diese ergibt sich aus dem versicherten Risiko und dem Umfang der geschäftlichen Tätigkeit. Als Mindestangabe ist anzugeben
- Umsatz
- Anzahl der Beschäftigten (Vollzeit, Teilzeit, Geschäftsführer bzw. Inhaber)
Um die Anfrage zu vereinfachen, aber vor Allem rechtssicher zu machen, senden wir Ihnen gern eine Link für einen umfassenden Risikofragebogen zu. Ist dieser ausgefüllt, können wir daraufhin den passenden Anbieter suchen und ein Angebot erstellen. In Einzelfällen können wir das Risiko auch deutschlandweit ausschreiben und Ihnen nach wenigen Tagen präsentieren.
Schadenbeispiele einer Betriebshaftpflichtversicherung
VERKEHRSSICHERHEITSPFLICHT
Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung
FABRIKATIONSFEHLER
In einer Großbäckerei lösen sich kleine Teile der Maschine ab. Die Praktikantin Annika bemerkt nicht, dass sich Metallteile unter den Teig gemischt haben. Das verunreinigte Brot gelangt in den Handel. Einige Kunden fordern daraufhin Schadensersatz, da sie nach dem Verzehr unter gesundheitlichen Problemen – wie Magenschmerzen – litten. Die Versicherung kam für die berechtigten Schadenersatzforderungen auf.
MONTAGEFEHLER
Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.
UNACHTSAMKEIT
Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.