Führungskräfte haben weitreichende Entscheidungen zu treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, haften Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen. Eine Managerhaftpflicht bzw. D&O-Police schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Was ist eine Managerhaftpflicht bzw. D&O-Police?
Mit einer Managerhaftpflicht-Versicherung („D&O“) können Unternehmen ihre Geschäftsführer oder leitenden Angestellten absichern. Die Prämien zahlt das Unternehmen, geschützt ist aber die Führungskraft. D&O seht dabei für „Directors und Officers Liability Insurance“, da die Policen ursprünglich aus den USA stammen.
Die Zahl der gemeldeten Schäden nimmt ständig zu. Das liegt vor allem an einer gestiegenen Anspruchsmentalität gegenüber dem Management von Unternehmen. Anwälte raten immer öfter dazu, nicht den umständlichen Weg gegen die Betriebshaftpflicht zu gehen, sondern direkt den Geschäftsführer persönlich in die Haftung zu nehmen. Nicht nur Rechtsstreitigkeiten sondern zunehmend auch Verstöße gegen Compliance-Richtlinien oder dem Datenschutz führen zu mehr Schäden aus der Managerhaftpflicht bzw. D&O-Versicherung.
Die meisten Gesellschaften hierzulande haben nicht nur einen, sondern mehrere Geschäftsführer. Die Einzelnen haften nicht nur für Fehler in ihrem eigenen Aufgabenbereich. Die Geschäftsführung bildet eine Haftungsgemeinschaft. Jeder Geschäftsführer haftet im Zweifelsfall auch für Fehler im Kompetenzbereich der Geschäftsführerkollegen.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von video.vema-eg.de zu laden.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von video.vema-eg.de zu laden.
Wie kann ein konkreter Fall aussehen?
Beispiele sind fehlerhafte Vertragsgestaltungen oder Kalkulationen, eine nachlässige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten oder verspätete Entscheidungen, durch die dem Unternehmen hohe Folgekosten entstünden. In die Außenhaftung könnten Entscheidungsträger genommen werden, wenn sie etwa Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen, unrichtige Bescheinigungen ausstellen oder Fördermittel falsch einsetzen würden. Gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, ist die Geschäftsführung besonders gefordert. Schon kleine Fehler können eine enorme Tragweite haben. So sind bei Insolvenzgefahr für Zahlungen der Zeitpunkt, die Reihenfolge und die Aufteilung maßgeblich. Oft wird nicht beachtet, dass Überweisungen an die Sozialversicherung und das Finanzamt stets Vorrang haben vor anderen Gläubigerforderungen. Bei einer drohenden Insolvenz lauert in jeder Zahlung ein persönliches Haftungsrisiko.
Die Kosten für die Managerhaftpflicht hängen vom Umsatz, der versicherten Summe und dem Umfang der Versicherung ab. Von Vorteil sind Versicherungslösungen, die nach dem Baukastenprinzip funktionieren und die flexible Wahl einzelner Leistungsbausteine erlauben. So wird der Versicherungsschutz nicht überdimensioniert gestaltet. Hierzu 3 Beispiele:
- Für inhabergeführte kleinere GmbHs reicht eine D&O, die allein Haftungsansprüche im Außenverhältnis abdecke, da keine Haftungsforderung im Innenverhältnis entstehen kann
- Schon die Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen löst oft stattliche Anwalts- und Gerichtskosten aus, daher sollte ein Versicherungsschutz eine vorsorgliche Rechtsberatung eingeschlossen werden.
- Das Risiko endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Nachdem die Führungskraft die Firma verlassen hat, verliert sie den Einfluss auf den Vertrag. Oft wird die Police dann vom Betrieb gekündigt oder die Versicherungsbedingungen geändert. Dann ist der ehemalige Manager im Schadenfall schutzlos. Das Problem betreffe Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien aller Branchen und Unternehmensgrößen – ganz gleich, ob sie wegen Krankheit, Ruhestand oder einem Unternehmenswechsel ihren Posten aufgegeben haben. Hier ist der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll, der ab dem Zeitpunkt gilt, zu dem der Manager das Unternehmen verlässt.
Lassen Sie sich für eine individuell angepasste Lösung bei uns beraten.
Wie sollte ich als Geschäftsführer versichert sein?
Der Versicherungsschutz sollte nicht über die Firma abgeschlossen werden, da diese im Insolvenzfall vom Insolvenzverwalter sofort gekündigt wird und so der gerade in diesem Fall so wichtige Versicherungsschutz verloren geht. Daher empfiehlt es sich, selbst für diesen Schutz zu sorgen!