Möglichkeiten zur Altersversorgung für Geschäftsführer
1. Gehaltsumwandlung über Direktversicherung
Die beliebteste Möglichkeit zur Altersversorgung für Geschäftsführer ist die Gehaltsumwandlung über eine Direktversicherung. Die GmbH schließt eine Rentenversicherung bei einem möglichst attraktivem Lebensversicherer ab. Der Geschäftsführer ist versicherte Person und Bezugsberechtigter. Das ist zudem eine Lösung mit einem besonders einfachem Handling und ohne steuerliche Beratung problemlos umzusetzen. Dabei werden ganz einfach Teile des Bruttogehalts bis zur vorgegebenen gesetzlichen Höchstgrenze völlig steuer- und sozialabgabenfrei in einen entsprechenden Versicherungsvertrag eingezahlt. Daraus entstehen dann im Alter Renten-oder Kapitalabfindungsansprüche. Zwar werden diese bei Auszahlung besteuert, aber da der Steuersatz im Alter deutlich geringer ist, entsteht daraus auch eine deutliche steuerliche Ersparnis. Wer privat krankenversichert ist, zahlt im Alter auch keinerlei Sozialabgaben auf diese Einkünfte. Wer dagegen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss für 10 Jahre den vollen Beitragssatz für Kranken-und Pflegeversicherung leisten (Stand 11.2021).
2. Rückgedeckte Pensions- oder Direktzusage
Ebenfalls recht verbreitet ist eine rückgedeckte Pensions- oder Direktzusage. Die GmbH gibt dem dem Geschäftsführer also eine Zusage (beitragsorientiert oder leistungsorientiert) für eine Altersversorgung. Damit diese Zusage bilanziell ausgeglichen wird und die Gelder für diese Zusage auch tatsächlich vorliegen, werden entsprechenden Anlageverträge abgeschlossen. In der Regel werden das Versicherungsverträge sein.
3. Pensionskasse
Ein weiterer Weg ist die Pensionskasse. Auch hier werden Teile des Gehalts wie bei einer Direktversicherung eingezahlt. Pensionskassen werden über Partner-Lebensversicherungsunternehmen angeboten und haben hohe Garantien. Gerade das führt jedoch in der Niedrigzinsphase dazu, dass bereits viele Pensionskassen in großen Schwierigkeiten stecken. Für neue Verträge werden praktisch keine Gewinne mehr zugesagt.
4. Pensionsfonds
Ähnlich funktioniert ein Pensionsfonds, der jedoch keine Garantien abgibt und daher höhere Renditechancen bietet.
5. Unterstützungskasse
Die letzte Möglichkeit ist die Einrichtung einer Unterstützungskasse durch die GmbH. Diese ist pauschal dotiert oder rückgedeckt.Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Unterstützungskasse. Unterstützungskassen stehen auch nicht unter Aufsicht der BaFin.
6. Riester-Förderung
Und dann gibt es noch die private Riester-Förderung. Diese ist hoch interessant wegen der Kombination aus steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge und staatlicher Zulagen. So wird bereits ohne Gewinn durch den Versicherungsvertrag eine hohe Rendite erreicht. Bei beherrschenden Geschäftsführern ist eine solche Förderung jedoch nur in sehr geringem Umfang möglich und nur wenn der Geschäftsführer verheiratet ist und die Ehefrau ebenfalls riestert. Dann kann über eine mittelbare Förderung lediglich die jährliche Zulage beantragt werden. Für diesen Personenkreis empfehlen wir die nächste Möglichkeit.
7. Basis- oder Rürup-Rente
Eine weitere Fördermöglichkeit bietet die weit verbreitete Basis- oder Rürup-Rente. Basis ist hier in der Regel eine fondsgebundene Rentenversicherung. Hierbei sind vor allem die steuerliche Aspekte attraktiv. Rürup-Renten werden meist bei hohen Gehältern und für die steuerlich begünstigte Anlage von Tantiemenzahlungen verwendet, da diese bis 23.724 EUR (Ledige) bzw. 47.448 EUR (Verheiratete) steuerlich absetzbar sind (Stand 11/2021, steigend). Ansonsten orientiert sich das Produkt an der staatlichen Rentenversicherung und leistet eine lebenslange Rentenzahlung ohne Auszahlungs-oder Abfindungsmöglichkeit. Auch diese Rente unterliegt im Rentenalter den dann geltenden Steuersätzen.Für den Todesfall sollte eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart werden, da das Guthaben sonst verfällt. Der Vertrag darf jedoch nicht gekündigt oder beliehen werden. Dadurch bietet sich wiederum ein gewisser Insolvenzschutz, da die Gelder im Vertrag nicht verwertet werden können.
8. Private Fondspolice
Die o.g. Möglichkeiten sind zwar einerseits mit steuerlich interessanten Vorteilen verbunden, jedoch auch sehr stark reguliert. Diese Regulierungen sind für eine Reihe Geschäftsführer eher abschreckend. Mit einer privaten Fondspolice kann der Geschäftsführer dagegen besonders flexibel bleiben. Hier werden nicht nur die mit Abstand höchsten Renditen erreicht, sondern es besteht eine tägliche Verfügbarkeit, so dass diese Anlageform auch sehr gut als Reservekonto genutzt werden kann. Zusätzliche Vorteile sind die Steuerfreiheit (keine Börsentransaktionssteuer, Kapitalerstragssteuer, Abgeltungssteuer o.ä.) während der Sparphase und das Halbeinkünfteverfahren während der Rentenphase. Hier bleibt immerhin die Hälfte des gesamten Gewinns steuerfrei ! Wir bieten die Policen ohne festen Auszahlungstermin an (Whole-Life-Police), so dass die attraktiven Renditen so lange erzielt werden, so lange sich Gelder darin befinden – also auch im Rentenalter. Ob Sie eine Verrentung wünschen, eine Teilverrentung oder nicht – auch das ist frei bis zum 80. Lebensjahr frei zu entscheiden. Es sind hier jederzeit Zuzahlungen und Auszahlungen möglich und durch das professionelle Management von HSBC – einer der weltweit größten Fondsmanager – entstehen sehr attraktive Renditen. Für den Todesfall wird ein Bezugsrecht vereinbart. Dieses gilt ausdrücklich ebenfalls während einer möglichen Verrentung.
Fazit zur Altersversorgung für Geschäftsführer
Während die Varianten 1 und 2 weit verbreitet und für die meisten GmbHs geeignet sind, werden die Versorgungswerke 3-5 eher für große Betriebe eingerichtet, die damit jedoch auch größte Probleme haben. Der Geschäftsführer wird hier im Rahmen dieser Lösungen oftmals mit versorgt. Die Varianten 6-8 sind reine private Gestaltungen, welche der Geschäftsführer auf seinen Namen abschließt. Welche Variante die für Sie richtige ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten ist das Handling während der Laufzeit und vor allem nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers zu beachten. Auch die familiäre Situation spielt eine Rolle.
Wir unterstützen Sie mit einer fachlichen Analyse und Beratung und ziehen auf Wunsch auch Steuerexperten und Anwälte hinzu, die sich auf das Thema spazialisiert haben. Darüber hinaus begleiten wir Sie mit Ihren Verträgen laufend und stellen die notwendigen steuerlichen Unterlagen bereit. Außerdem passen wir die bestehenden Gestaltungen in Abhängigkeit von der privaten und betrieblichen Situation, sowie von etwaigen gesetzlichen Änderungen für Sie an.