Durch die besondere Rechtsstelung des Geschäftsführers einer GmbH ergibt sich ein besonderer Absicherungsbedarf und dazu eine Reihe interessanter Möglichkeiten für die Geschäftsführerversorgung. Auf dieser Seite erhalten Sie dazu einen Überblick. Die individuelle Situation ist in den GmbHs jedoch sehr unterschiedlich. So gibt es z.B. deutliche Unterschiede zwischen einer beherrschenden und nicht beherrschenden Stellung des Geschäftsführers und der steuerlichen Situation oder der Betriebsgröße der GmbHs. Zu beachten sind darüber hinaus arbeitsrechtliche Aspekte wie u.a. eine mögliche Tarifbindung im Betrieb und die familiäre Situation. Darüber liegt bei einigen Themen eine besonders hohe Komplexivität in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht vor. Daher kann diese Übersicht nur ein Einstieg in eine persönliche Beratung sein.
Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Spezialisten der Versicherungswirtschaft, Anwälten und Steuerberatern, um die für Sie passende Lösung zu finden und bereits getroffene Entscheidungen prüfen zu lassen.
Krankenversicherung
Neben der Standard-Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sollte die Möglichkeit geprüft werden, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Durch das erheblich höhere Absicherungsniveau in der PKV kann sich ein Geschäftsführer wesentlich besser im Krankheitsfall absichern. Bei beherrschender Stellung im Unternehmen ist ein solcher Wechsel in der Regel problemlos, jedoch in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand möglich, bei nicht beherrschender Stellung unter Umständen erst bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze.
Krankengeld
Unabhängig davon, wie der Geschäftsführer krankenversichert ist, muss eine sinnvolle Regelung zur Lohnfortzahlung und zum Krankengeld getroffen werden.
Absicherung der Arbeitskraft
Für die Absicherung der Arbeitskraft eines Geschäftsführers eignet sich besonders eine Dread Disease-Police, also eine Absicherung gegen schwere Krankheiten. Diese wird als „Keyman-Police“ von der GmbH abgeschlossen und als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt. Über 52 schwere Erkrankungen, Erwerbsunfähigkeit und Pflegefall sind dabei versichert. Im Versicherungsfall fließt die Versicherungssumme an die GmbH, die dafür den (langfristigen) Ausfall des Geschäftsführers und einen personellen Ersatz finanzieren kann. Damit wird der Fortbestand der GmbH gesichert. Soll die Versicherungssumme an den Geschäftsführer selbst fließen, müsste dieser den Vertrag privat auch selbst abschließen.
Alternative Absicherungsmöglichkeit ist eine Multi-Risk-Police, welche privat finanziert wird und einen Grundschutz in Form einer Rente + Sofortzahlung bei schweren Unfällen, den wichtigsten schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall und Pflegefall leistet.
Weitere Möglichkeiten wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung sollten im Rahmen der Geschäftsführerversorgung geprüft werden.
Altersversorgung
Geschäftsführer, Manager und besser verdienende Führungskräfte sollten zunächst prüfen lassen, ob eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht möglich ist. Für Geschäftsführer empfehlen wir dazu das Sozialversicherungsstatus-Feststellungsverfahren über die gesetzliche Krankenkasse oder den Rentenversicherer anzustoßen. Für die Grundlage jeder Planung ist dies ein unverzichtbarer Ausgangspunkt. Geschäftsführer haben neben einer reinen privaten Vorsorge zusätzlich einige attraktive Möglichkeiten, eine steueroptimierte oder geförderte Altersversorgung über die GmbH einzurichten.
Managerhaftpflicht (D&O Police)
Führungskräfte haben weitreichende Entscheidungen zu treffen. In Deutschland gilt das weltweit schärfste Haftungssystem. Werden Fehlentscheidungen getroffen, haften Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen – einmal im Innenverhältnis und zunehmend auch im Außenverhältnis (Durchgriffshaftung). Ohne eine solche Police ist unternehmerisches Handeln kaum noch möglich. Eine D&O-Police ist daher bei jeder Betriebsgröße unverzichtbar und schützt Sie vor den finanziellen Folgen.