Krankenversicherung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und unterscheiden sich in diesem Bereich nicht von anderen Angestellten und Arbeitnehmern. Sie haben in diesem Rahmen eine freie Kassenwahl. Es gibt keine Vorteile, speziell für den öffentlichen Dienst. Achten Sie hier dennoch auf eine hohe Leistungsfähigkeit, Kulanz, Service und Bonusangebote.
Da der Leistungsumfang jedoch sukzessive vom Gesetzgeber ausgehöhlt wird, sollten Sie über eine private Zusatzversicherung, vor allem für die Bereiche Ausland, Zahnversorgung, Sehhilfen und Krankenhaus nachdenken
Liegen Sie allerdings mit Ihrem Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, haben Sie eine Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung, welche Sie unbedingt nutzen sollten.
Dienstunfall
Beschäftigte im öffentlichen Dienst fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Erleidet der Beschäftigte während der Dienstzeit einen Unfall, greift die gesetzliche Absicherung des Arbeitgebers – zumindest theoretisch. In Wirklichkeit gibt es sehr viele Ausschlusszeiten, so u.a. während der Pausen und auf dem Arbeitsweg. Darüber hinaus erhalten Sie erst ab einer Invalidität von 20% eine geringe Unfallrente.
Sehr hohe Kosten fallen jedoch bei dauerhaften Folgen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierzu kann auch spezielles Sportgerät gehören. Für jede einzelne Ausgabe gibt es ein umfangreiches Antragsverfahren beim Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, in der Regel die Verwaltungsberufsgenossenschaft.
Abgesehen vom vorprogrammierten Streit um die Anerkennung als Dienstunfall werden sehr viele Kosten nicht übernommen. Darüber hinaus fehlt der gesamte private Bereich, wie Freizeit, Hobbies und Urlaub, welcher überhaupt nicht versichert ist. Kosten durch dauerhafte Schädigung sollten daher u.a. über eine private Unfallversicherung abgesichert werden, welche über 24-h und rund um die Welt leistet.
Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie mit einer durch einen Unfall verursachten Behinderung möglichst optimal leben können.
Unser Tipp 1: Eine private Unfallversicherung kann daher ganz sicher zu den notwendigen Grundabsicherungen gezählt werden und ein Abschluss ist unbedingt empfehlenswert. Es wird im Allgemeinen nicht zwischen Normalbürgern und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unterschieden – es kommt für die Risikoeinstufung allein auf die Gefahrengruppe an.
Unser Tipp 2: Auch hier gilt, dass Unfallversicherungen oder Rabattierungen speziell für den öffentlichen Dienst ein reines Marketinginstrument sind. In Wahrheit ist einzig und allein die Qualität und Leistungsfähigkeit des Vertrages entscheidend. Dafür ist ein Vergleich über marktweit alle Angebote der Versicherer maßgebend, um das beste Preis/Leistungsverhältnis für Ihre spezielle Situation festzustellen.
Berufsunfähigkeit
Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist z.B. bei Feuerwehrleuten oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt aber an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert ist. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.
Aufgrund der beschriebenen Versorgungslücken ist eine situationsbegleitende und individuelle private Ergänzungsversicherung bei Berufsunfähigkeit unverzichtbar.
Unser Tipp 3: Lassen Sie sich nicht durch das massive Marketing der Versicherungen für spezielle Angebote im öffentlichen Dienst beeindrucken – es gibt keine Vorteile oder Rabattierungen bei den Anbietern. Hier kommt es marktweit und generell immer nur auf Vertragsbedingungen und Anbieterqualität an. Der Vorteil für Beschäftigte im öffentlichen Dienst liegt eigentlich wo ganz anders: in den meisten Fällen gibt es eine besonders günstige Berufsgruppeneinstufung!
Unser Tipp 4: Der Markt für die Absicherung von Berufsunfähigkeit ist hart umkämpft und die Anbieter unterscheiden sich in unzähligen Punkten. Lassen Sie sich von uns einen detaillierten Preis/Leistungsvergleich anfertigen.
Altersversorgung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialversicherung) pflichtversichert und erhalten eine SV-Rente nach den üblichen Verfahren. Zusätzlich erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst eine Zusatzversorgung über die ZVK. Beide Systeme stehen aufgrund der Altersstruktur und der immer größeren Lebenserwartung in Deutschland schon seit Jahren vor dem Kollaps. Die gesetzliche SV muss jedes Jahr zusätzlich durch Steuergelder in immer größerer Höhe gestützt werden. Bei der ZVK gab es 2004 eine große Reform mit Kürzungen der Ansprüche und Umwandlung in ein Punktesystem. Während das gesetzlichen Rentensystem ganz transparent ein Rentenkonto für Sie führt und die Entgeltpunkte für Ihre späteren Rentenansprüche genau nachvollziehbar sind, ist es bei der ZVK deutlich schwieriger, nachvollziehbare Auskünfte zu erhalten. Beide Systeme unterliegen starken politischen Einflüssen. In Anbetracht der steigenden Belastungen beider Systeme ist mit einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit und weiteren Kürzungen der Ansprüche zu rechnen. Wir gehen davon aus, dass das ursprüngliche Durchschnittsrentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auf 35% des letzten Bruttoeinkommens sinken wird und das es bei der ZVK ebenfalls zu weiteren „Reformen“ kommen wird und kommen muss. Auch als Angestellter im öffentlichen Dienst sollten Sie sich daher nicht allein auf den Staat verlassen, wenn es um Ihre finanzielle Zukunft geht. Sorgen Sie daher selbst zusätzlich für Ihr Alter vor!
Unser Tipp 5: Als Ausgleich für die Kürzungen der letzten großen Rentenreform (u.a. Abkopplung der Renten von der Lohnentwicklung) wurde die „Riester-Rente“ eingeführt. Nutzen Sie die attraktive hohe staatliche Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen des „Riester-Programms“! Hier erreichen Angestellte oftmals hohe Förderquoten und Renditen im zweistelligen Bereich! Wir empfehlen daher, unbedingt eine private „Riester-Rente“ zu vereinbaren. Hier kommt es beim Anbietervergleich allerdings auf eine Reihe wichtiger Punkte an, u.a.:
- Feste Rentengarantie ohne Treuhänderklausel
- Höchstmögliche Rendite durch kluge Fondskonzepte
- Niedrige Kosten
- Restkapitalauszahlung im Todesfall
Unser Tipp 6: Machen Sie sich nicht von Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes abhängig und vereinbaren Sie keinesfalls über die Riesterförderung zusätzliche freiwillige Beiträge in die ZVK!
Diensthaftung
Je nach Art der Tätigkeit haftet zunächst, zumindest gegenüber dem Bürger als geschädigtem Dritten, Ihr Arbeitgeber, der öffentliche Dienst, für alle Schäden, welche Sie in Ausübung Ihres Dienstes verursachen. Insofern wurden die Haftungsregeln des öffentlichen Dienstes an die Regelung bei Beamten angepasst.
Das Problem: Der Arbeitgeber kann Sie jederzeit, zumindest in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes, in Regress nehmen u.a.:
- bei Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes (nach TVöD) bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit
- Auch wenn Sie dem Arbeitgeber unmittelbar Schaden zufügen, steht diesem gegebenenfalls ein Regressanspruch zu.
In der Praxis versuchen eine Reihe Arbeitgeber auf diesem Weg die Kosten für Schäden mit dem Vorwurf der schweren Fahrlässigkeit zunehmend auf Angestellte abzuwälzen. Dieser Vorwurf ist schnell gemacht und nicht einfach zu widerlegen. Darüber hinaus ist es für viele Angestellte sehr schwer, sich mit den oftmals mächtigen Dienstherren „anzulegen“. Haftbar ist nämlich letzten Endes immer der Angestellte selbst und zwar persönlich und zwar unbegrenzt! Gerade Berufe wie Lehrer haben ein höheres Gefahrenpotenzial als erwartet. Darunter fällt beispielweise, wenn einem Lehrer ein Unfall während des Klassenausfluges als Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ausgelegt wird. Auch ein Verwaltungsangestellter muss für die – häufig nicht geringen – finanziellen Schäden aufkommen, wenn er eine falsche Entscheidung trifft.
Unser Tipp 7: Die Diensthaftpflichtversicherung gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen für Angestellte im öffentlichen Dienst. Wie auch die private Haftpflichtversicherung ist die Diensthaftpflichtversicherung eine Versicherung, die unbedingt abgeschlossen werden sollte und zudem nicht viel kostet. Bei einigen Spezial-Anbietern kann die Diensthaftpflicht gegen einen geringen Zuschlag in die Privathaftpflicht mit eingeschlossen werden – hier hilft nur ein detaillierter Vergleich.
In bestimmten beruflichen Positionen kann es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit außerdem auch zu „echten Vermögensschäden“ kommen, hier kann es schnell um hohe Schadenersatzforderungen gehen. Diese „echten Vermögensschäden“ sind relativ selten und daher nicht Teil der normalen Deckung einer Diensthaftpflicht. Diese müssen daher – gegen Mehrbeitrag – eingeschlossen werden oder – vor allem bei größeren Versicherungssummen- über eine separate Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob direkte finanzielle Schäden an Dritten in Ihrer beruflichen Situation entstehen können. Wir prüfen gern die passende Versicherungslösung für Sie!
Rechtsschutz
Recht haben und recht bekommen sind oftmals zwei Paar Schuhe. Der alte Spruch „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“ trifft immer noch zu. Manchmal hängt es auch von der Wahl des Anwaltes, der Laune des Richters und anderen Einflüssen ab. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten schrecken davor ab, sein Recht auf eigene Kosten gegen den Dienstherren oder gegen andere Dritte durchsetzen zu wollen. Stundensätze der Anwälte von 200,- EUR sind keine Seltenheit, Gutachter kosten in der Regel nicht unter 1000,- EUR und werden oft zur Klärung vom Gericht bestellt – da können Sie nicht verhindern. Die meisten Anwälte werden nur gegen Vorschusszahlung tätig. Verlieren Sie einen Prozess, so haben Sie außerdem die gegnerischen Anwaltskosten und die vollen Gerichtskosten zu tragen. Vertrauen Sie darauf, dass Ihr Dienstherr dieses Kostenrisiko nicht scheuen muss und stellen Sie die Chancengleichheit wieder her!
In den meisten Fällen übernimmt nämlich eine private Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Anwaltes, die Gerichtskosten, die Gutachterkosten und bezahlt im Notfall sogar die Strafkautionen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das gesamte Kostenrisiko entfällt für Sie!
Unser Tipp 8: Für Angestellte im öffentlichen Dienst kursieren immer wieder gut gemeinte Hinweise auf die „kostenlose“ Unterstützung der Gewerkschaften und Mietervereine – vergessen Sie es! Vielmehr als unverbindliche Ratschläge erhalten Sie in den meisten Fällen von dort nicht. Sobald es ernst wird und vor Gericht geht, können Sie von dort keine weitere Hilfe erwarten!
Unser Tipp 9: Selbstbeteiligungen im Schadenfall sind eine Möglichkeit, die Höhe der Beiträge zu senken und sind sehr verbreitet. Insofern ist das ähnlich wie bei der KFZ-Kaskoversicherung. Da die Versicherung meist nicht allzu oft in Anspruch genommen wird, können wir das empfehlen. Eine Reduzierung der SB erreicht man bei einigen Versicherern, wenn die die freie Anwaltswahl eingeschränkt wird. Besser ist es, die Selbstbeteiligung bei bestimmten Verträgen durch ein Schadenfreiheitssystem im Vertrag auf Null zu senken.
Sachversicherungen
Eine Reihe Sachversicherungen wie Hausrat,- Privathaftpflicht- und KFZ-Versicherungen können zusätzlich rabattiert werden, wenn Sie im Öffentlichen Dienst tätig sind.
Unser Tipp 10: Nur in der KFZ-Versicherung wirkt sich der Rabatt tatsächlich immer aus, bei anderen Versicherungen sollte immer unabhängig davon ein Preis/Leistungsvergleich gemacht werden!