Der Öffentliche Dienst (ÖD) ist der größte Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland. In den öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern, Gemeinden sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts arbeiten rund 5,7 Mio. Menschen. Davon sind etwa 3,8 Mio. im Tarifbereich und 1,9 Mio. im Beamtenverhältnis beschäftigt. Für die Erbringung der Dienstleistungen werden sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer eingesetzt. Bei Arbeitnehmern spricht man allgemein von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Die Anforderungen zur Absicherung dieser Berufsgruppen sind in vielen Fällen hoch. Umso wichtiger ist es, sich über die Vorsorgemöglichkeiten und Versicherungen für Beamte und Beschäftigte im ÖD zu informieren.
Der Beamtenapparat mit all seinen Verwaltungseinheiten funktioniert nach dem Prinzip der Alimentation: Ein Beamter stellt seine Arbeitskraft in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm dafür lebenslang ein angemessenes Auskommen – so war das zumindest einmal gedacht. Aufgrund der enormen finanziellen Belastungen wurden allerdings von staatlicher Seite durch einige Beamtenrechtsreformen die Ansprüche, besonders für jüngere Beamte, stark gekürzt. Als Repräsentant seines Dienstherrn muss der Beamte außerdem gewisse Einschränkungen seiner Grundrechte hinnehmen (z. B. kein Streikrecht). Dies wirkt sich teilweise auch auf sein Privatleben aus: z. B. Auswirkung Straffälligkeit auf die grundsätzliche Eignung als Beamter). Auch hinsichtlich der Ruhestands- und Krankenversorgung sowie der Haftung für beruflich verursachte Schäden bestehen große Unterschiede zu Angestellten und Arbeitern in der Privatwirtschaft. Dies gilt auch für Richter und Soldaten, deren Dienstverhältnis beamtenähnlich ist. All diese Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, damit es im Schadenfall aufgrund fehlender Versicherung nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben aufgrund Ihres Status also eine besondere Versorgungssituation und dabei zumindest diese 6 wichtigen Absicherungsthemen abzuklären:
1) Krankenversicherung
2) Arbeits-bzw. Dienst- und Wegeunfall
3) Eintritt einer Dienstunfähigkeit
4) Pensionsansprüche und Zusatzversorgungen für die Altersversorgung
5) Diensthaftpflicht und Regressforderungen des Dienstherren
6) Rechtsschutz gegenüber dem Dienstherren