Bei der Altersvorsorge machen die Deutschen sehr viel falsch.
Damit Sie nicht die gleichen Fehler machen, finden wir zunächst die richtige Strategie für Sie und dann erst die passenden Produkte. Hier achten wir auf folgende 5 Punkte
- hohe Sicherheit über große Zeiträume – hier ist die Prüfung des Anbieters wichtiger Bestandteil unserer Recherche und Erfahrung
- attraktive Rendite – bei einer Inflation von 2-3% muss die jährliche Rendite deutlich darüber liegen und nicht nur auf dem Papier!
- niedrige Kosten – nur mit dauerhaft niedrigen Kosten können Sie einen ausreichend hohen Ertrag erwirtschaften
- Steuervermeidung – seit der Investmentsteuerreform 2018 für ETF’s und Fonds ist dieser Punkt besonders zu beachten
- Verfügbarkeit – eine möglichst hohe Flexibilität ist notwendig, denn Ihre Lebensumstände werden sich im Laufe der Jahre ändern.
Im Idealfall erfüllt der gewählte Altersversorgungsvertrag alle 5 Punkte. Wir prüfen für Sie auch, ob eine staatliche Förderung infrage kommt und auf Wunsch die Nachhaltigkeitskriterien. Dafür stehen wir Ihnen lebensbegleitend zur Verfügung.
Die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung
Der 10-minütige Film gibt einen Einblick in die historische Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung von den Anfängen bis zu den heutigen, teils massiven Problemen und Veränderungen.
So hat sich die Rentenbezugsdauer seit den 1950er Jahren sage und schreibe verdoppelt – dass stellt das ganze System vor fast unlösbare Probleme. So wird die Rente jetzt schon nur noch mit massiven Steuergeldern gesichert, was jedoch nicht im Sinn des Rentensystems war.
Sie müssen heute davon ausgehen, dass Sie nur noch die Hälte Ihres Einkommens als Rente erhalten! Der folgende Film der Allianz spielt auf amüsante Weise mit der Überlegung „Wie würde es aussehen, wenn im Alter aufgrund fehlender Mittel nur noch halbe Sachen zur Verfügung stehen – halbe Teller, halbe Autos ? halbes Leben?“
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Das Alterseinkünftegesetz
Der Film zeigt die grundsätzlichen steuerlichen Änderungen, die sich für Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung durch das Alterseinkünftegesetz ergeben. Die Auswirkungen dieser Änderungen werden anhand von drei Beispielsfällen (eine Berufseinsteigerin, eine langjährig Berufstätige, ein Rentner) anschaulich dargestellt.
Übersicht über mögliche Lösungen zur Altersvorsorge
1. Riester-Rente
Wer kann riestern?
Nutzen kann das im Grunde jeder, der SV-pflichtig ist, sowie Beamte.
Selbstständige können die Förderung dagegen nur über einen Umweg über den Ehepartner nutzen (mittelbare Förderung) und müssen dabei auf die Steuervorteile verzichten. Hier sollte nur der Mindestbeitrag eingezahlt und die Zulage mitgenommen werden. Darüber hinaus kommt daher eher eine Förderung nach Rürup infrage.
Die 10 Vorteile der Riester-Rente
Die staatlich geförderte Riester-Rente ist durch Zuschüsse und Steuervorteile hochattraktiv und sollte von jedem Förderberechtigten als Grundbaustein der Altersvorsorge ausgeschöpft werden. Sie besteht aus einer Sparverpflichtung von bis zu 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Riester-Vertrag. Damit ist die private Sparbelastung prozentual für jeden Sparer in Deutschland gleich hoch. Die Höchstförderung liegt bei 2100,- EUR im Jahr. Das kann ab einem bestimmten Einkommen sehr interessant werden, da dann die gesamte Summe steuerlich absetzbar ist (Vorteil 1). Jeder Sparer erhält dazu eine jährliche staatliche Zulage von 175,- EUR direkt in den Vertrag (Vorteil 2) , um den der Eigenbetrag gekürzt werden kann. Wer Kindergeld bezieht, erhält noch eine weitere Zulage geschenkt, nämlich 300,- EUR pro Kind (Vorteil 3) ! Nutzen Sie als Besserverdienender bereits die Steuervorteile, wird die Zulage angerechnet, da Ihre Ersparnis bereits viel höher ist. Die Förderquoten liegen nicht selten bei 25-35% oder höher!
Welche Vorteile gibt es noch ?
Im Alter wird eine lebenslange Rente zugesagt, so das das Langlebigkeitsrisiko entschärft wird (Vorteil 4) . Sie können sich jedoch bis zu 30% des angesparten Guthabens zu Rentenbeginn auszahlen lassen (Vorteil 5).
Was passiert im Todesfall?
Bei Todesfall vor Rentenbeginn wird der Vertrag 1 zu 1 mitsamt der Zulagen auf den Ehepartner übertragen. Ist keiner da, dann wird der Vertrag an Angehörige vererbt. In diesem Fall müssen die Zulagen jedoch zurückgezahlt werden. Bei Todesfall nach Rentenbeginn erlischt der Vertrag. Man mag es kaum glauben, aber tritt dieser Fall sehr zeitig ein, stecken sich die meisten Anbieter die noch nicht gezahlten Renten einfach ein.
Unser Tipp 1: Wir empfehlen ausschließlich Anbieter mit einer Restkapitalisierung im Todesfall nach Rentenbeginn – sonst sind nämlich die noch nicht gezahlten Renten verloren! (Vorteil 6) .
Welche Riester-Formen gibt es?
Der Staat fördert Einzahlungen in Versicherungen, Fonds-und Banksparpläne, sowie Wohnriester-Bausparverträge. Jeder Anbieter muss dabei die eingezahlten Beiträge und Zulagen zu 100% bei Rentenbeginn garantieren (Vorteil 7). Möchte man den Anbieter wechseln, so gibt es dafür ein staatlich festgeschriebenes Verfahren, bei dem das bisherige Guthaben mitsamt der Zulagen auf den neuen Anbieter übertragen wird (Vorteil 8), so dass hier die üblichen Kapitalverluste durch eine Kündigung vermieden werden. Aufgrund der derzeitigen Situation bei den Zinsen raten wir derzeit nur noch zu Riester-Versicherungslösungen. Nur noch hier erhalten Sie aufgrund der Fondslösung eine attraktive Rendite, verbunden mit den aufgeführten Vorteilen.
Unser Tipp 2: Nur noch einige wenige Versicherungen bieten neben der Beitragsgarantie eine zusätzliche attraktive Rendite (Vorteil 9) Fragen Sie uns!
Was ist „Wohn-Riester“?
Alle Riester-Versicherungen sind „Wohn-Riesterfähig“ und können für die Finanzierung eines Eigenheims in die Baufinanzierung eingearbeitet werden. Aufgrund der nachteiligen Auflagen, vor allem bei geänderten persönlichen Verhältnissen, raten wir allerdings von dieser Lösung in den meisten Fällen ab. Außerdem ist zu bedenken: auch jeder Hausbesitzer sollte über eine zusätzliche Altersversorgung verfügen!
Unser Tipp 3: Die bessere und einfacherer Lösung: Sie könnten bei den von uns empfohlenen Anbietern mit dem gesamten Riester-Guthaben eine bestehende Grundschuld noch vor Rentenbeginn ablösen, damit Sie im Alter schuldenfrei sind (Vorteil 10).
2. Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Basis Altersvorsorge, vor allem für nicht pflichtversicherte Selbstständige, die vom Prinzip her vergleichbar mit der staatlichen Rente oder berufsständigen Versorgungswerken ist. Auch für sehr gut verdienende Angestellte kann diese Sparform geeignet sein. Die Zahlungen erfolgen entweder regelmäßig oder jährlich frei wählbar. So können am Jahresende gezahlte Tantiemen von Geschäftsführern oder Gewinne von Unternehmern in jeweils unterschiedlicher Höhe eingezahlt werden (Vorteil 1) . Der entscheidende Vorteil ist die weitgehende Absetzbarkeit der Beiträge (Vorteil 2) bis zu einer erheblichen Summe (2019: 24.300 EUR) !
Grundlage ist ein Versicherungsvertrag mit einer möglichst attraktiven Rendite (Vorteil 3)und einer lebenslangen Leibrente (Vorteil 4). Ein klarer Nachteil ist die völlig fehlende Flexibilität: Auszahlungen, Beleihungen, Kündigungen oder Abtretungen sind nicht möglich. Auch eine Vererbung ist nicht vorgesehen. Es ist allerdings möglich, mit dem Anbieter einen Hinterbliebenenanspruch gegen Zuschlag zu vereinbaren. Die Rürup-Rentenverträge sind nicht verpfändbar und damit sehr insolvenzsicher (Vorteil 5) .
3. Provisionsfreie Fondsrente mit erhöhter Rendite (Nettopolice)
Das in Versicherungsverträgen und Kapitalanlagen Gebühren enthalten sind, ist sicher jedermann bekannt. Allerdings wird die Höhe dieser Kosten und die mathematisch nachteiligen Auswirkungen stark unterschätzt. Ein Teil dieser Kosten wird als Einrichtungsentgelt, Abschlussgebühr, Agio oder Ausgabeaufschlag gleich zu Beginn des Vertrages vom Kapital oder den Sparbeiträgen abgezogen und schmälert so die Rendite. Der Rest der Kosten entsteht laufend durch Verwaltung, Betreuung und Management der Kapitalanlage (Fondskosten). Das alles kann gerade bei Versicherungsverträgen in der Endabrechnung in die tausende Euro gehen.
In Zusammenarbeit mit ausgewählten Anbietern haben wir dafür eine Lösung gefunden, die hochattraktiv für Verbraucher ist. Private Altersversorgungen über Fondsrenten können bei uns gegen Honorar als so genannte Nettotarife vermittelt werden. Hier haben die Anbieter weitgehend auf alle Kosten verzichtet und darüber hinaus fallen keine hohen Fondskosten mehr an. Zudem entfallen sämtliche Provisionszahlungen. Der Effekt ist gewaltig: ein Vertrag mit monatlich 150,- EUR kann durchaus 70-80 TEUR mehr Ertrag erbringen (Vorteil 1) ! Darüber hinaus wurde auch am Produkt gearbeitet und weitere Vorteile geschaffen:
- vollkommene Flexibilität (Vorteil 2) für Ein-und Auszahlungen (Sparbuch-Ersatz). Auszahlungen unter dem jährlichen Sparerfreibetrag bleiben dabei steuerfrei
- hohe Steuervorteile. Die Rente oder das Kapital wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert (Vorteil 3)
- Kostenersparnis durch Verzicht auf jeglichen Versicherungsschutz (Vorteil 4)
- Im Todesfall wird der Vertrag mitsamt Restguthaben vererbt, es geht kein Geld verloren (Vorteil 5)
- spätestes Eintrittsalter 75 (Vorteil 6)
- Verrentung oder Teilverrentung des Kapitals möglich (Vorteil 7)
- freie Auswahl aus mehreren tausend Fonds oder ETFs und jederzeit Änderungsmöglichkeiten (Vorteil 8)
- bei Vorgabe eines Depots kostenloses Re-Balancing (Vorteil 9)
- gezielte Vererbung auch außerhalb der Erbfolge, sowie steuerfreie Vermögensübertragung möglich (Vorteil 10)
- volle Sicherheit des gesamten Guthabens vor Bankpleiten etc., da es sich um gesetzlich geschütztes Sondervermögen handelt (Vorteil 11).
Unser Tip 4 : sehr gut geeignet als flexibler Sparbuch-Ersatz und/oder gleichzeitige Kapitalanlage
4. Grüne Rente
Wer ausdrücklich eine nachhaltige Altersvorsorge wünscht, für den bieten einige Anbieter spezielle Policen an, welche erstens ausschließlich in Kapitalanlagen mit ESG-Siegel investieren und zweitens als Anbieter selbst den ESG-Kriterien unterliegen. Dabei gibt es keinerlei Abstriche an den Renditen. Wir bieten „Grüne Renten“ außerdem als provisionsfreie Altersversorgung (Nettopolice) an.
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5. Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) soll eigentlich das dritte Standbein der Altersversorgung in Deutschland abbilden. Tatsächlich hat der Staat jedoch seit den 1990er Jahren durch ständige Gesetzesänderungen, Änderungen der Besteuerungsregelungen und der Einführung der Sozialversicherungspflicht im Alter für immer größere Hemmschwellen gesorgt. Die BAV wurde im Laufe der Jahre zum Spielball für einer Reihe von verschiedenen Politikern, die sich gern profilieren wollten. Gedacht war die BAV einst dafür, dass Betriebe eine Zusatzversorgung für Angestellte und Arbeitnehmer installieren und diese auch bezahlen. Im Osten Deutschlands sieht das heute jedoch völlig anders aus. Hier gibt es sehr oft kein oder nur ein nachteiliges Versorgungswerk, was eher dem Arbeitgeber dient. So übernehmen oftmals die Arbeitnehmer die Beiträge, was erhebliche Nachteile mit sich bringen kann, da die gesamte Steuer-und Sozialabgabenersparnis im Alter wieder zurückgezahlt werden muss. Es ist auch zu beachten, dass die einmal abgeschlossenen BAV an den Betrieb gebunden ist, die eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehene Übertragungsmöglichkeit funktioniert in der Praxis bis heute nicht.
Heute raten wir Arbeitnehmern dazu, sehr genau hinzuschauen, ob eine BAV überhaupt noch Vorteile bringt. Es gibt oftmals einfachere und bessere Alternativen. Derzeit sehen wir die Attraktivität vor allem bei Übernahme der vollen Beiträge durch den Arbeitgeber und bei höher verdienenden Angestellten und Führungskräften, da bei hohen Steuersätzen die Vorteile überwiegen. Weiterhin kann die Teilnahme an einem branchenspezifischen Versorgungswerk interessant sein.
Unser Tipp 5: Wir prüfen für Sie, ob es für Ihren Betrieb ein Versorgungswerk gibt, ob eine solche Lösung für Sie Sinn macht und sprechen mit Ihrem Arbeitgeber. Mehr zu den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer erfahren Sie in unserem folgenden Video:
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6. Minijob-Rente
Auch für Mini-Jobber ist eine kleine private Zusatzrente im Alter anzustreben, da es seit 2019 attraktive Freibeträge für solche Einkünfte im Alter gibt. So kann z.B. die Riester-Förderung genutzt werden. Bei Lohn-Aufstockern übernimmt das Amt sogar die gesamten Beiträge! Darüber hinaus können in Familienbetrieben Gestaltungsmöglichkeiten für eine betriebliche Altersversorgung genutzt werden. Auch geringfügig Beschäftigte können sich eine lukrative Altersversorgung aufbauen. Wenige Stunden Mehrarbeit im Monat, die der Arbeitgeber durch eine Beitragszahlung in die Minijobrente ausgleicht, können schon 400% mehr Altersrente für Sie bedeuten. Wie das geht, zeigt Ihnen der 100-Sekunden-Film.
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