Ein Besuch auf der Kfz-Zulassungsstelle ist notwendig, wenn Sie z.B. ein neu gekauftes Fahrzeug anmelden oder einen Gebrauchtwagen nach Erwerb oder Halterwechsel auf sich ummelden möchten. Doch wie bereiten Sie sich darauf vor? Der Ablauf einer Kfz-Zulassung ist nahezu immer gleich. Wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden möchten, müssen Sie nur ein paar einfache Schritte umsetzen.
Beschaffung der Zulassungsdokumente
Ohne die vollständigen gesetzlich notwendigen Dokumente ist eine Kfz-Zulassung nicht möglich und die Fahrt zur Zulassungsstelle umsonst. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis im Original
– bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbeerlaubnis
– bei Bevollmächtigung: zusätzlich den originalen Personalausweis des Halters
- Die Fahrzeugpapiere bekommen Sie vom Verkäufer bzw. dem Autohändler
– Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
– Bei Import-Fahrzeugen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) - SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer.
– Laden Sie sich das Formular vorher von der Homepage Ihrer Zulassungsstelle herunter. Wünschen Sie einen abweichenden Kontoinhaber, müssen Sie auch vom Kontoinhaber unterschreiben lassen. - Wichtig ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Ihr Fahrzeug, um den gesetzlich erforderlichen Mindestschutz der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Sie erhalten die eVB-Nummer direkt von uns auf Anfrage per Telefon oder Mail: Hier zur Kontaktseite
Eine einmal von uns ausgegebene eVB-Nummer ist bis zu 6 Monate gültig, - bei Gebrauchtfahrzeugen zusätzlich:
– Nachweis der letzten TÜV- Hauptuntersuchung. Diese erhalten Sie auch vom Verkäufer. Falls diese nicht vorliegt muss das Fahrzeug erst von einem Prüfdienst oder Ihrer KFZ-Werkstatt untersucht werden, damit der Bericht ausgestellt werden kann
– Zulassungsbestätigung Teil I (bisheriger Fahrzeugschein vom Vorbesitzer)
– Bisherige Kennzeichenschilder bei Kennzeichenwechsel
Die normale, dauerhafte Kfz-Zulassung ist zeitlich nicht begrenzt. Sie können die Zulassungsdauer jedoch auf einen beantragten Zeitraum beschränken Das ist dann ein Kurzkennzeichen für 3 bis 5 Tage ab Ausstellung. Dies wird z.B. für die Überführung eines Fahrzeuges, für Probefahrten oder bei nur gelegentlicher Nutzung verwendet
Unser Tipp 1:
Ihr Fahrzeug ist mit einer eVB-Nummer nicht kaskoversichert! Wenn Sie sich Zeit nehmen und uns im Vorfeld alle notwendigen Angaben zur KFZ-Versicherung beibringen, können wir für Sie das günstigste Preis/Leistungsverhältnis ermitteln und die eVB-Nummer der passenden Gesellschaft zusenden. Nur so können Sie sich zusätzlich eine vorläufige Deckungszusage auch in der Kaskoversicherung sichern und Ihr Fahrzeug ist bereits sofort nach der Zulassung vollständig geschützt!
Unser Tipp 2:
Wollen Sie Ihr Fahrzeug nicht ganzjährig nutzen, dann beantragen Sie ein spezielles Saisonkennzeichen, so könnten Sie z.B. ein Cabrio von April bis Oktober nutzen und sparen viel Geld.
Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle
Wichtig: Klären Sie vorher ab, ob bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ein Termin notwendig ist. Es kann vorkommen, dass die Fahrzeugzulassung nur mit einem Termin durchführbar ist. Sobald alle Papiere vorhanden sind, können Sie Ihr Fahrzeug bei dem zuständigen Amt anmelden. Die vollständigen Zulassungsunterlagen müssen Sie einfach bei der örtlichen Zulassungsstelle vorzeigen. In der Zulassungsstelle müssen Sie in der Regel eine Nummer ziehen und werden über einen Bildschirm zum richtigen Schalter gerufen.
Unser Tipp 3:
Das anzumeldende Kraftfahrzeug muss nicht zur Meldestelle gebracht oder vorgeführt werden. Wollen Sie jedoch gleich mit dem erworbenen Fahrzeug vorfahren und nach dem Termin vor Ort gleich die Kennzeichen anbringen, dann haben Sie mit der eVB-Nummer vorläufigen Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsstelle hin und zurück, jedoch nur in der Haftpflicht! S. Unser Tipp 1!
So erhalten Sie ein Kfz-Kennzeichen
Nach einer Prüfung der vorgelegten Zulassungsdokumente am Schalter ist die Anmeldung vorbereitet und Sie müssen zunächst an der Kasse bezahlen. Mit einem Berechtigungsschein können Sie danach die Kfz-Kennzeichen sofort vor Ort beim Schilderdienst herstellen lassen. Einen Schilderdienst gibt es bei jeder Zulassungsstelle. Möchten Sie sich ein Wunschkennzeichen drucken lassen, müssen Sie dies je nach Zulassungsstelle entweder vorab über die Internetseite der Zulassungsstelle reservieren lassen oder vor Ort dem Sachbearbeiter mitteilen.
Ihre persönlichen Kennzeichen werden dann angefertigt. Auch die Kennzeichen müssen Sie sofort vor der Aushändigung bezahlen. Die neuen Schilder werden anschließend dem Sachbearbeiter am Zulassungsschalter direkt vorgelegt und die Zulassungsplakette wird aufgeklebt. Hat der Sachbearbeiter die Plakette angebracht, müssen Sie nur noch die Kennzeichen an dem zugelassenen Gefährt anbringen (Achtung ! Vorn und hinten nicht verwechseln!) und dürfen dann augenblicklich losfahren. Damit ist der Ablauf einer Kfz-Zulassung abgeschlossen!
Wie geht es weiter ?
Melden Sie uns sofort nach der Zulassung das neue Kennzeichen oder mailen Sie uns die Zulassung zu, damit der Versicherungsvertrag abgesendet werden kann.
Wichtig ist die Zahlung des Erstbeitrages an den Versicherungsanbieter. Ab dem Tag der Zulassung besteht zwar sofort der Schutz über die vorläufige Haftpflichtdeckung. Wird der erste Beitrag aber nicht fristgerecht gezahlt oder kann nicht vom Konto abgebucht werden, erlischt der Versicherungsschutz. Der beantragte Schutz für Teilkasko und Vollkasko tritt oft auch erst dann in Kraft, wenn der erste Versicherungsbeitrag von dem Versicherungsnehmer bezahlt oder vorab der Lastschrifteinzug vereinbart wurde.