Für wen kommt eine Private Krankenversicherung (PKV) in Frage?
Angestellte, deren Brutto-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2021: 64.350 EUR), Beamte, Selbstständige und Geschäftsführer einer GmbH (in beherrschender Position) können die private Krankenversicherung wählen, da sie dem Status nach freiwillig gesetzlich versichert sind.
Diese Berufsgruppen zahlen oft sehr hohe Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Höchstbeitrag liegt bei knapp 1000,- EUR im Monat, dafür erhalten Patienten jedoch nur eine Grundversorgung.
Obwohl der Personenkreis sehr eng gezogen wurde, gibt es bereits über 8 Millionen privat Vollversicherte in Deutschland. Im Grunde ist jeder, der es nutzen kann, aufgrund der vielen Vorteile gewechselt. Es gibt auch keinen Politiker, der in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt.
Wir empfehlen daher ganz klar den Wechsel in die private Vollkrankenversicherung.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung hängt dabei nicht vom Einkommen ab, sondern wird individuell je nach vereinbarten Tarifleistungen und dem Eintrittsalter fest fixiert. Die Leistungen sind dabei lebenslang garantiert! Auch der Gesundheitszustand wird abgefragt. Diese Selektion bei Antragstellung ist einer der Gründe für das viel bessere Preis/Leistungsverhältnis. Für den gleichen oder sogar einen niedrigeren Beitrag als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich eine Reihe Vorteile verschaffen.
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
Eines der größten Probleme der gesetzlichen Krankenkassen ist die demografische Entwicklung in Deutschland, welche zu immer mehr älteren Menschen mit höheren Behandlungskosten führt. Dabei liegt hier das Schlimmste noch vor uns. Allerdings tun sich bereits jetzt regelmäßig neue, milliardenschwere Finanzierungslücken auf, welche langfristig zu steigenden Beiträgen führen, aber dass geht nicht endlos aufgrund der damit verbundenen Verteuerung der Lohnkosten und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Und das trotz milliardenschwerer Zuschüsse aus den Steuergeldern des Landes. Die größte und schlimmste Konsequenz für die Verbraucher ist die Tatsache, dass es nicht das geringste Leistungsversprechen gibt. Also kommt es regelmäßig zu „Gesundheitsreformen“, welche immer größere Leistungseinschnitte zur Folge haben – der Staat kann und wird also die Leistungen immer weiter kürzen.
- Genau das gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht! Die zugesagten Leistungen eines unterschriebenen Vertrages werden ein Leben lang zugesagt – die private Krankenversicherung ist bis zum Ableben ausfinanziert. Durch eingebaute zusätzliche Alterungsrückstellungen werden höhere Kosten im Alter abgefangen. 2021 hatten die privaten Kassen dadurch bereits über 300 Milliarden EUR an Reserven angelegt.
- Durch die PKV werden deutlich höhere Einnahmen für Ärzte und Krankenhäuser erzielt, da für jede Behandlung mindestens das 2,3 – 3,5 fache der Gebührenordnung und höherwertige Medikamente oder Heil-und Hilfsmittel abgerechnet werden können. In Einzelfällen sogar weit darüber. Als Privatpatient sind Sie ein attraktiver Patient ! Ohne die PKV würde unser Gesundheitswesen zusammenbrechen.
- durch die Behandlung als Privatpatient haben Sie keine oder stark reduzierte Wartezeiten auf einen Termin, freie Arzt-und Krankenhauswahl, für den Arzt eine uneingeschränkte Auswahl an zugelassenen Medikamenten, oder Behandlungsmethoden (z.B. MRT) oder Materialien (Implantate, Goldkronen)
- Die private Krankenversicherung kann somit Ihr Leben retten! Dazu zwei Beispiele:
- Sollten Sie z.B. ins Krankenhaus kommen, so gibt es von vornherein einen anderen Ablauf für Privatpatienten – denn es kann jede Diagnostik oder Behandlungsmethode sofort eingesetzt werden. Auch eine Chefarztbehandlung, der Einsatz eines Spezialisten oder die Behandlung in einem Spezialkrankenhaus – alles ist uneingeschränkt möglich!
- Bei einer schweren oder seltenen Erkrankungen gibt es oftmals nur extrem teure Medikamente oder bisher kaum eingesetzte neue Behandlungsmethoden. Für all das kommt eine gesetzliche Krankenversicherung nicht auf! Bei der privaten Krankenversicherung gibt es dagegen im Grunde keinerlei Einschränkungen bei der Wahl des Medikaments oder der Behandlung!
- Die Beiträge sind steuerlich absetzbar
- für Arbeitnehmer und Angestellte gibt es 50% Arbeitgeberzuschuss, auch für Kinder!
- Beitragsrücklagen für bezahlbare Beiträge im Alter sind bereits inklusive
- durch zusätzliche Beitragsentlastungsbausteine ist im Alter eine völlige Beitragsfreiheit möglich
- Keine Beitragserhöhung mit Steigerung des Einkommens oder durch den Staat
- Attraktive Versorgung bei Kuren
- Festes Leistungsversprechen – keine Kürzungen durch den Gesetzgeber möglich
- bis zu 50% Rückerstattung der Beiträge bei Leistungsfreiheit
- jederzeit Wechsel der privaten Kasse unter Mitnahme der angesparten Altersrückstellungen möglich
- Betriebliche Altersversorgungen, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Kapitalvermögen – auf alle diese Einnahmen sind in der gesetzlichen Kasse Beiträge zu zahlen. In der privaten Krankenversicherung sind Sie davon befreit!!
Gerüchte über die PKV
Es läuft von den gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren eine starke Lobbyarbeit in der Politik und es werden massive Medienkampagnen gestartet, die eine Beeinflussung der Verbraucher zu Ungunsten der privaten Krankenversicherung zum Ziel haben. Dabei werden meist folgende 4 Punkte lanciert:
- viel besser wäre eine vermeintlich gerechte Bürgerversicherung,
- angeblich sind die Beiträge im Alter unbezahlbar
- im Krankenhaus müssen Sie tausende EUR Behandlungskosten vorfinanzieren
- es wird behauptet, man könne nie wieder zurück in die gesetzliche Kasse
Dazu unsere Expertenmeinung:
- Das derzeitige Gesundheitssystem ist immer noch eines der besten der Welt. Es wird dabei massiv von den Einnahmen der privaten Kassen gestützt und würde ohne diese sofort zusammenbrechen. Die meisten Praxen und Krankenhäuser sind davon abhängig. Eine Bürgerversicherung ist ein beliebtes und rein populistisches Wahlkampfmittel der linken Parteien, jedoch völlig undurchführbar und wird daher sofort stillschweigend versenkt, wenn eine Regierungsbeteiligung dieser Parteien vorliegt
- Unbezahlbare Beiträge im Alter waren in der Vergangenheit tatsächlich in sehr seltenen Einzelfällen der Fall. Hier wurde bereits vor vielen Jahren gegengesteuert, so dass dieses Problem nicht mehr auftritt. Dazu unten mehr…
- Das ist schlicht nicht wahr – jeder Privatpatient kann erstens unbezahlte Rechnungen abrechnen und den Arzt erst bezahlen, wenn die Kasse das Geld überwiesen hat und zweitens – das Krankenhaus rechnet immer direkt mit der Privatkasse ab
- Jeder Achte ist inzwischen privat versichert. Wer will denn zurück? Niemand, der jemals die Vorteile als Privatpatient genießen konnte. Diese Frage betrifft vor allem Selbstständige, deren Geschäft nicht gut läuft und die sich Sorgen wegen dem Punkt 2 machen. Bis zum 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse relativ problemlos möglich, wenn wieder ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, danach nur in Ausnahmefällen. Es gibt aber eine Reihe anderer Punkte, die man beachten muss und die wir individuell für jeden prüfen:
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- Nur Gesunde werden aufgenommen. Eine umfangreiche Gesundheitsbefragung ist also bei Antragstellung erforderlich, evt. sind Arztatteste und Krankenhausberichte anzufordern. Bei geringer Vorbelastung sind Zuschläge, bei erheblicher Vorbelastung ist eine Ablehnung möglich. Dies ist für die bereits Versicherten allerdings ein großer Vorteil, denn das Versichertenkollektiv somit wird vor zusätzlichen Belastungen geschützt
- Es gibt keine Familienversicherung – für jedes Kind muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Der dazu notwendige Beitrag muss mit einkalkuliert werden, das führt ab 2 oder mehr Kindern zu deutlich höheren Beiträgen. Allerdings sind die Kinder dann auch privat versichert! Außerdem scheiden die Kinder automatisch aus, wenn sie erwachsen werden und die Beiträge sinken dann deutlich. Alternativ können auch nur die Kinder in der gesetzlichen Kasse verbleiben, zahlen aber dort einen höheren Beitrag.
- Es gibt keinen Krankengeldanspruch bei Krankheit des Kindes. Hier kann man allerdings oftmals mit dem Arbeitgeber verhandeln, so dass dieser einspringt
- Für von der Rentenversicherungspflicht befreite Selbstständige gibt es als Rentner keinen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag im Alter. Da diese Personen durch die Befreiung jedoch sowieso keinen gesetzlichen Rentenanspruch haben, spielt das eher keine Rolle. Durch die Befreiung stehen dafür monatlich erhebliche Mittel für eine private Beitragsentlastung zur Verfügung
Nutzen Sie unser langjähriges Know-How in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen privaten Krankenversicherern und lassen Sie sich beraten.
Sie sind bereits privat krankenversichert, aber unzufrieden?
Nach §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gibt es ein Tarifwechselrecht für jeden privat Versicherten. Wir analysieren in einem sehr aufwändigen Verfahren Ihren Vertrag und klären die Möglichkeiten zur Optimierung mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Auch ein Wechsel des Unternehmens kann in wenigen Einzelfällen sinnvoll sein. Für alle Verträge ab dem 1.1.2009 werden dafür rund 80% der gebildeten Altersrückstellungen dem Kunden bei einem Wechsel mitgegeben. Für ältere Verträge ist ein Anbieterwechsel kaum zu empfehlen, da die gesamten Rückstellungen verloren gehen. Trotzdem ist eine Optimierung beim derzeitigen Unternehmen fast immer möglich! Lesen Sie dazu unser eBook, welches Ihnen auch einen tiefen Einblick in das System der privaten Krankenversicherung gibt.
eBook zur Optimierung Ihrer PKV
Eine dritte Möglichkeit, ist die Rückkehr in das System der gesetzlichen Krankenkassen, welche bis zum 55.Lebensjahr und darüber mit einer Härtefallregelung möglich ist.
Für eine Analyse und Optimierung bestehender Krankenversicherungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Sind im Alter die Krankenversicherungsbeiträge noch bezahlbar ?
Da wir nicht in die Zukunft schauen können, schauen wir in die Vergangenheit. Beide Systeme – die gesetzliche und die private Krankenversicherung – nutzen das gleiche Gesundheitssystem. Kostensteigerungen entstehen u.a. durch medizinischen Fortschritt, Erhalt der Krankhäuser, längere Lebendauer und betreffen beide Systeme gleichermaßen. Insofern ist es nicht überraschend, dass die Beitragssteigerung mit ca. 4% jährlich recht parallel verläuft. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt das jedoch durch eine stetige Erhöhung des Beitragssatzes, das heißt des Lohnabzuges+Arbeitgeberanteil und recht versteckt durch regelmäßig wiederkehrende Kürzungen am Leistungsumfang durch den Gesetzgeber. Seit 1990 wurden in 15 (!) Gesundheitsreformen massive Leistungskürzungen durchgesetzt. Das dritte Instrument, was sogar jedes Jahr gezogen wird, ist die Anhebung der Beitragsbemessungs- bzw. Versicherungspflichtgrenze. Für Besserverdienende wird es dadurch jedes Jahr deutlich teurer.
Für die Krankenversicherungsbeiträge im Alter müsste also in beiden Systemen vorgesorgt werden. Tatsache ist jedoch, dass dies nur in der privaten Krankenversicherung erfolgt.
Bei der privaten Krankenversicherung ist zwar der Beitrag fest fixiert, aber eine Steigerung oder sehr selten eine Senkung erfolgt dennoch, nämlich ähnlich wie in der KFZ-Versicherung in Abhängigkeit von den erfolgten Ausgaben, sowie von den Kapitalerträgen der Versicherung und wird von einem unabhängigen Treuhänder festgelegt.
In der privaten Krankenversicherung gibt es für die Beitragssicherung im Alter gleich mehrere Instrumente:
- eine tarifliche Altersrückstellung ist bereits inklusive
- 10% des Beitrags werden generell bei jedem Tarif zusätzlich als Altersentlastung zurückgelegt
- Wir empfehlen die Einbeziehung eines zusätzlichen Beitragsentlastungsbausteins bei Vertragsabschluss oder später, der steuerlich absetzbar ist. Bei Angestellten gibt der Arbeitgeber 50% dazu ! Damit können die Beiträge im Alter sogar bis auf Null gedrückt werden!
- Beitragssenkung durch Wegfall des Krankengeldbausteins bei Rentenbeginn
- Bei Rentenbeginn ist eine Reduzierung des Leistungsumfangs und Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich
- Sie können in die „Sozialtarife“ der privaten Krankenversicherung wechseln (Verträge bis 2008 Standardtarif oder ab 2009 Grundtarif). Diese entsprechen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit Anrechnung einer ausreichenden Altersrückstellung kann der Beitrag sogar bis auf Null fallen.
- Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 7,5% der Rente (bei SV-Rentenanspruch)
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