Sicher und sorgenfrei unterwegs – fahren Sie anderen sicher davon!
Was ist bei der Versicherung hochwertige Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes zu beachten? Muss man so ein Rad haftpflichtversichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern? Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer preisgünstigen und passenden Fahrrad- und E-Bike Versicherung. Hier schon einmal einige Tipps für Sie:
Unser Tipp 1: Möchten Sie als Gelegenheitsfahrer Ihre Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes nur gegen Diebstahl versichern, so reicht eine Absicherung in einer speziellen Hausratversicherung – und das sogar kostenlos! Wir sorgen für eine 24-h-Absicherung, auch im Abstellraum oder nachts am Laternenpfahl!
Unser Tipp 2: Möchten Sie eine bessere Absicherung, so empfehlen wir einen Fahrradschutz. Sie sind abgesichert bei
- Diebstahl
- Unsachgemäße Handhabung
- Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Unfallschäden, Fall- und Sturzschäden
- inklusive Verschleiß an Reifen und Schläuchen
Unser Tipp 3: Möchten Sie eine umfangreiche Absicherung, so empfehlen wir eine Fahrrad-Vollkasko. Hier gibt es verschiedene Anbieter mit deutlich unterschiedlichen Konditionen.
Unser Tipp 4: Möchten Sie als Vielfahrer auch unterwegs besser abgesichert sein, so empfehlen wir einen zusätzlichen Schutzbrief
Nähere Informationen finden Sie weiter unten.
Welche Risiken sind durch eine Fahrrad-Vollkasko gedeckt?
Unsere Empfehlung für E-Bikes/Pedelecs oder hochwertige Fahrräder: eine Vollkaskoversicherung mit zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz und umfassenden Schutzbriefleistungen!
- Diebstahl des Fahrrades und Teildiebstahl (dazu zählt auch der Akku)
- Reparatur infolge von:
- Unfall
- Vandalismus
- Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Verschleiß bis Fahrradalter 3 Jahre (nicht an Bremsen und Reifen)
- Absicherung für Zubehör und Gepäck bis 1000 EUR bei
-
- Diebstahl
- Raub
- Vandalismus
- Unfall mit dem versicherten Fahrrad
- Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck)
- Feuer
-
- Keine Selbstbeteiligung – Mitversicherung von Bagatellschäden
- Freie Händlerwahl
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten
- Weltweit unbegrenzte Deckung
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Schutzbriefleistungen:
- Hilfe im Alltag und auf Reisen, z.B. im Falles eines Unfalles oder einer Panne
- 24-Stunden-Service-Hotline
- Pannenhilfe vor Ort
- Abschleppdienst, wenn Reparatur vor Ort nicht möglich ist
- Weiter-/Rückfahrt mit ÖPNV oder Taxi
- Bergung
- Leih-/Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung
Schadenbeispiele:
- Akku-Schutz: Frau Simon lagert ihr Pedelec über den Winter ein. Zuvor hat sie den Akku des Rads noch gut „leer gefahren“. Das war allerdings ein Fehler, da der Akku durch diese Tiefenentladung geschädigt wurde, wie sich im nächsten Frühjahr zeigt. Ein Ersatzakku kostet im Fachhandel knapp 400 Euro.
- Diebstahl: Herr Stark fährt morgens regelmäßig mit dem E-Bike zum Bahnhof und von dort mit dem Zug zur Arbeit. Das Rad schließt er so lange ordentlich mit einer Kette an einem Fahrradständer ab. Als er eines Tage durch einen ausgefallenen Zug erst gegen 20 Uhr wieder zum Bahnhof kommt, findet er nur noch die zerschnittene Kette vor. Sein Rad wurde gestohlen. Ein Neues kostet 2.000 Euro.
- Diebstahl von Zubehör: Frau Meyer fährt im Sommer fast täglich mit ihrer kleinen Tochter mit dem Fahrrad ins nahegelegene Schwimmbad. Die zweijährige Tochter sitzt dabei gut geschützt im Fahrradanhänger. Dieser wird neben dem Fahrrad mit einem gesonderten Fahrradschloss gesichert. Nach einem spannenden Tag im Schwimmbad bemerkt Frau Meyer dann, dass der Anhänger entwendet wurde. Der Schaden durch den Diebstahl beträgt 700 Euro.
- Beschädigung: Herr Weich stellt während eines Einkaufs sein hochwertiges Trekkingrad vor dem Laden abgeschlossen ab. Nach einigen Minuten kommt er zu seinem Fahrrad zurück. Er sieht, dass versucht wurde das Schloss zu öffnen, ohne Erfolg. Wohl aus Frust darüber hat der Fahrraddieb das Fahrrad derart beschädigt, dass es nicht mehr zum weiterfahren genutzt werden konnte. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 600 Euro.
- Abschleppen und Ersatzrad: Während einer großangelegten mehrtägigen Fahrradtour mit seinen Freunden durch die Alpen ist Herr Schmidt auf nasser Fahrbahn ins Rutschen gekommen und gestürzt. Dabei wurde sein Fahrrad derart beschädigt, dass dieses nicht mehr zur Weiterfahrt benutzt werden kann. Um die Tour dennoch zu Ende zu bringen, hat Herr Schmidt den nächsten Fahrradhandel kontaktiert, der das Fahrrad abgeschleppt und außerdem ein Ersatzfahrrad für die restlichen 5 Tage zur Verfügung gestellt hat. Während dieser 5 Tage wird das Fahrrad repariert. Die Kosten für den kompletten Service (ohne Reparatur) belaufen sich auf 350 Euro, zuzüglich weiterer 500 Euro für die Reparatur.